Bekämpfung von Schwarzarbeit

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind schwere Verstöße gegen die Grundlagen unseres Sozialstaates. Sie verhindern den Abbau von Arbeitslosigkeit, gefährden bestehende Arbeitsplätze und belasten die Sozialkassen. Durch den unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Sie können im Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen Arbeiter nicht bestehen. Der Schaden, der dadurch Arbeitnehmern, Handwerkern, Unternehmen und der Versicherungsgemeinschaft und auch jedem Steuerzahler entsteht, ist immens groß. Schwarzarbeit ist also nicht billig zu haben. Alle sind aufgerufen, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit nicht zu verharmlosen, sondern zu bekämpfen.

Kreishandwerkerschaft und Landkreis Mansfeld-Südharz bekämpfen die illegale Gewerbe- und Handwerksausübung.

Rechtsgrundlage bildet das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG).

Schwarzarbeit leistet derjenige, der bei der Erbringung oder Beauftragung von Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang

  • als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Empfänger von Sozialleistungen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
  • seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachkommt oder
  • die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
  • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).

Sie möchten einen Hinweis auf mögliche Schwarzarbeit bzw. illegale Gewerbe- bzw. Handwerksausübung im Landkreis Mansfeld-Südharz geben? Dann wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt per E-Mail oder telefonisch an 03464 535 4101.

Versuchen Sie in diesem Formular bitte viele Angaben möglichst konkret zu machen. Zur Einleitung von Ermittlungen benötigen wir einen begründeten Anfangsverdacht.

Selbstverständlich können Sie auch persönlich bei uns vorsprechen und Ihre Anzeige zu Protokoll geben.

Weitere Informationen:

https://www.zoll.de